Unsere Hausordnung
Jeder Schüler erhält am Anfang des Schuljahres die Hausordnung ausgehändigt.
Diese wird mit dem Klassleiter durchgesprochen.
Den Erhalt der Hausordnung unterschreiben die Schüler.
Vorwort
Diese Hausordnung wurde von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam erarbeitet. Sie stellt somit die von allen Beteiligten getragene Grundlage dar, auf der wir hier in der Schule miteinander umgehen wollen. Vor allen Regeln und Vorschriften soll aber – und das hat eine gute Tradition in unserem Hause – die Achtung der Würde des Anderen sowie der Respekt vor den hier mit uns lebenden und arbeitenden Menschen stehen. Ein tragender Gedanke dieser neu aufgelegten Hausordnung ist es, dass Schüler und Lehrer unter- und miteinander stets achtsam umgehen, um eine konfliktarme und eine menschlich angenehme Atmosphäre zu ermöglichen.
- Fahrschüler halten sich bis 7:40 Uhr ausschließlich in der Aula auf; danach bis Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer. Ab 7:52 Uhr (1. Läuten) müssen alle Schüler in den Klassenzimmern bzw. vor den Fachräumen sein. Die Türen bleiben offen, das für den Unterricht benötigte Material wird bereitgelegt.
- Für den Aufenthalt in den Freistunden oder in der Mittagspause stehen die Aufenthaltsräume zur Verfügung, für Hausaufgaben die Räume 202 und 203.
- Bei ausfallenden Randstunden (nicht in Zwischenstunden) darf das Schulgelände verlassen werden, sofern dies von den Eltern schriftlich erlaubt worden ist. Diese Erlaubnis gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuchs. Sie kann von den Eltern schriftlich widerrufen werden.
- Während der Mittagspause und bei planmäßig früherem Unterrichtsende dürfen die Schüler das Schulgelände verlassen. (Widerrufsmöglichkeit siehe oben)
- Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände.
- Zweiräder werden am vorgesehenen Platz neben der Turnhalle abgestellt.
- Auf dem Schulgelände dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Bei Gefährdung von Fußgängern wird das weitere Befahren des Schulgeländes mit dem Zweirad untersagt.
- Zu Beginn der Pausen (09:25 bzw. 11:10 Uhr) verlassen alle Schüler das Klassenzimmer und begeben sich in die Aula bzw. auf das festgelegte Pausengelände. Mit dem 1. Läuten am Ende der Pause (09:37 bzw. 11:22 Uhr) schließt der Pausenverkauf und alle Schüler gehen unverzüglich ins Klassenzimmer bzw. zum Fachraum.
- Die Klassenzimmer werden zu Beginn der Pause vom Lehrer abgeschlossen und erst zum Pausenende (erstes Klingeln) vom Schlüsseldienst wieder aufgesperrt.
- Die Bücherei bleibt während der Pausen geschlossen, es sei denn, es ist Ausleihzeit.
- Die genaue Pausenregelung hängt am Schwarzen Brett aus.
- In den Unterrichtsräumen wird Papier (keine Tempos, keine Papierhandtücher) in einer Papierkiste (aus Holz) gesammelt, sonstiger Müll gehört in den runden Restmüllbehälter (aus Kunststoff). Der Ordnungsdienst sorgt für rechtzeitige Leerung.
- In der Aula stehen Sammelbehälter für Kunststoff und Metall bereit.
- Beim Pausenverkauf erworbene Flaschen werden gegen Pfandrückgabe vom Hausmeister zurückgenommen.
- Jeder Schüler ist für seinen persönlichen Arbeitsplatz und für seine Bücher verantwortlich und muss bei Schäden finanziell haften. In den Klassenzimmern darf nichts deponiert werden!
- Beim Verlassen des Klassenzimmers wird dieses zum Schutz vor Diebstahl abgesperrt.
- Am Ende jeder Stunde reinigt der Tafeldienst die Tafeln und die Kreideleiste. Bei Klassenteilung wird in jeder Gruppe ein Tafeldienst bestimmt.
- Am Ende des Unterrichtstages stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch,
– wird das Licht ausgeschaltet,
– werden die Fenster gekippt und die Jalousien hochgedreht,
– werden technische Geräte und Karten zurückgebracht,
– werden alle Abfälle nach dem Prinzip der Mülltrennung beseitigt,
– reinigt der eingeteilte Kehrdienst,
– muss bei sehr grober Verschmutzung ab 13:00 Uhr durch die Klasse nachgereinigt werden,
– wird das Klassenzimmer abgesperrt und der Schlüssel beim Hausmeister abgegeben. - Größere Geldbeträge oder besondere Wertgegenstände sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Im Hanggeschoss stehen Schließfächer zu Verfügung.
- Jacken und Mäntel gehören an die Kleiderhaken vor den Räumen.
Folgende Sachverhalte sind im Sekretariat zu melden:
- Änderungen der Personalien (z. B. Anschrift).
- Unfälle auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit: Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genommen, so ist ihm mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
- Das Fehlen von Lehrkräften, wenn bereits 5 Minuten nach Stundenbeginn vergangen sind.
- Beschädigungen oder Defekte am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen.
- Diebstähle.
1. Erkrankungen
Erkrankungen sind der Schule vor Unterrichtsbeginn unverzüglich telefonisch (Tel. 09861 874790) mitzuteilen.
Dauert die Erkrankung länger als einen Tag, so ist erneut eine telefonische Benachrichtigung der Schule notwendig. Außerdem ist bei Wiederbesuch des Unterrichts eine schriftliche Bestätigung über die Dauer der Erkrankung notwendig.
Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn
a) die Erkrankung mehr als zehn Tage dauert oder
b) sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen bzw. Zweifel an der Erkrankung bestehen.
2. Versäumte Leistungsnachweise
Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung, so muss die Arbeit mit der Note �ungenügend� bewertet werden. In solchen Fällen entfällt die Möglichkeit einer Nachholschulaufgabe.
3. Befreiungen vom Unterricht
Befreiungen vom Unterricht sind durch die Eltern bei der Schulleitung rechtzeitig (unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses) zu beantragen und ausreichend zu begründen. Arzttermine sind prinzipiell auf den Nachmittag zu legen (notwendige Ausnahmen nach Absprache im Sekretariat).
Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so wendet er sich wegen einer Unterrichtsbefreiung an die Schulleitung. Die Eltern werden evtl. telefonisch verständigt.
4. Beurlaubungen
Für Urlaubsreisen stehen ausschließlich die Ferien zu Verfügung. Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt bzw. zur Verlängerung einer Urlaubsreise sind nicht möglich.
5. Nachlernen
Um die entstandenen Wissenslücken nach Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht so gut wie möglich zu schließen, lernen die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Eigeninitiative und selbstständig, evtl. unter Mithilfe des Fachlehrers, den versäumten Unterrichtsstoff so schnell wie möglich nach. Hefteinträge müssen nachgeholt werden.
Schüler dürfen auf keinen Fall ihre Handys benutzen, da in diesem Fall ein Totalausfall des Netzes droht (Überlastung).
1. Feueralarm
a) Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Schuljahres die Schüler über die entsprechenden Fluchtwege und über das bei Alarm erforderliche Verhalten.
b) Bei Feueralarm gilt der in den Räumen ausgehängte Alarmplan.
c) Schüler, die sich in der Aula bzw. im Aufenthaltsraum befinden, wenden sich an die nächst erreichbare Gruppe.
2. Bombendrohung/Amok
Die Schüler befolgen strikt die Anweisungen der Lehrkraft oder der Polizei. Je nach Art der Situation kann eine schnelle Flucht oder eine Verbarrikadierung im Klassenzimmer angeordnet werden.
- Handys und andere elektronische Speichermedien sind nur ausgeschaltet in der Büchertasche gestattet.
- Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und weiteren Drogen sind in der gesamten Schulanlage und im näheren Bereich der Schule untersagt.
- Anstößige Kleidung ist verboten. Kopfbedeckungen im Gebäude sind nicht erlaubt.
Diese Broschüre wurde in Absprache zwischen der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und wird von allen genannten Gruppen getragen.
Sie tritt in dieser Version am 15. September 2009 in Kraft.