Unsere Hausordnung

Jeder Schüler erhält am Anfang des Schuljahres die Hausordnung ausgehändigt.
Diese wird mit dem Klassleiter durchgesprochen.
Den Erhalt der Hausordnung unterschreiben die Schüler.

Vorwort

Diese Hausordnung wurde von Schülern, Lehrern und Eltern gemeinsam erarbeitet. Sie stellt somit die von allen Beteiligten getragene Grundlage dar, auf der wir hier in der Schule miteinander umgehen wollen. Vor allen Regeln und Vorschriften soll aber – und das hat eine gute Tradition in unserem Hause – die Achtung der Würde des Anderen sowie der Respekt vor den hier mit uns lebenden und arbeitenden Menschen stehen. Ein tragender Gedanke dieser neu aufgelegten Hausordnung ist es, dass Schüler und Lehrer unter- und miteinander stets achtsam umgehen, um eine konfliktarme und eine menschlich angenehme Atmosphäre zu ermöglichen.

  1. Vor Schulbeginn bis zum ersten Gong um 07:52 Uhr halten sich alle anwesenden Schüler in der Aula 1 (Haupthaus Erdgeschoss) oder auf dem Freigelände auf. Direkt nach dem ersten Gong finden sich alle Klassen vor den jeweiligen Zimmern der ersten Stunde ein. Der Erweiterungsbau wird erst um 07:40 Uhr aufgesperrt.
  2. In den Pausen ist der Aufenthalt auf dem Freigelände (siehe S. 133), in der Aula 1 (Haupthaus Erdgeschoss) sowie in der Aula 2 (Haupthaus Hanggeschoss) erlaubt. Der Aufenthalt in der Aula 3 (Erweiterungsbau) ist während der Pausen verboten. Die kurze Nutzung der Schülertoiletten im Erdgeschoss ist natürlich möglich, wie auch der Besuch der Streitschlichter und der Schülerbücherei.
  3. In den Freistunden steht jedem der Raum 202 zur Verfügung.
  4. Bei ausfallenden Randstunden (nicht in Zwischenstunden) darf das Schulgelände verlassen werden, sofern dies von den Eltern schriftlich erlaubt worden ist. Diese Erlaubnis gilt für die gesamte Zeit des Schulbesuchs. Sie kann von den Eltern schriftlich widerrufen werden.
  5. Während der Mittagspause und bei planmäßig früherem Unterrichts-ende dürft ihr das Schulgelände verlassen. Der Widerruf seitens der Erziehungsberechtigten ist möglich.
  6. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände.
  1. Zweiräder werden am vorgesehenen Platz neben der Turnhalle abgestellt. Motorisierte Zweiräder dürfen nur in die entsprechend markierten Flächen gestellt werden. Das Parken auf dem Lehrerparkplatz ist untersagt.
  2. Auf dem Schulgelände dürfen Fahrzeuge nur mit Schritt-geschwindigkeit gefahren werden. Bei Gefährdung von Fußgängern wird das weitere Befahren des Schulgeländes mit dem Zweirad untersagt.
  1. Zu Beginn der Pausen (09:25/11:10, Di. 09:15/11:20 Uhr) begeben sich alle Schüler in den festgelegten Pausenbereich im Haupthaus oder im Freien. Die Lehrkraft verlässt zuletzt den Unterrichtsraum.
  2. Schultaschen werden mit in die Pause genommen und nicht zu Pausenbeginn vor dem Klassenzimmer der Folgestunde abgelegt. (Ausnahme: Wer vor und nach der Pause auf demselben Stockwerk Unterricht hat, kann die Tasche vor das neue Zimmer legen und geht dann zügig in einen der Pausenbereiche.)
  3. Während der Pausen hält sich niemand im Obergeschoss des Haupthauses, auf der Treppe T1 sowie im Treppenhaus T2 auf.
  4. Toilettengänge finden in der Pause (vor dem 1. Läuten) statt und nicht während der Unterrichtszeit.
  5. Mit dem 1. Läuten am Ende der Pause (09:37/11:22, Di. 09:27/11:32 Uhr) endet der Pausenverkauf. Alle Schüler gehen mit ihrem Unterrichtsmaterial unverzüglich zum Klassenzimmer.
  1. Jeder achtet auf Sauberkeit im Schulhaus sowie auf dem Außengelände. Für den anfallenden Müll stehen überall entsprechende Behälter bereit.
  2. Bitte auf korrekte Mülltrennung achten.
  3. Beim Pausenverkauf erworbene Getränkeverpackungen werden gegen Pfandrückgabe vom Hausmeister zurückgenommen.
  4. Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  1. Jeder Schüler ist für seinen Arbeitsplatz und für seine Bücher verantwortlich und muss bei Schäden finanziell haften.
  2. Beim Stunden- oder Unterrichtsende
    – stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch,
    – wird das Licht ausgeschaltet,
    – werden alle Abfälle nach dem Prinzip der Mülltrennung beseitigt,
    – reinigt der eingeteilte Kehrdienst,
    – muss bei sehr grober Verschmutzung auf Anweisung der Lehrkraft ab 12:55 Uhr nachgereinigt werden.
  3. Jacken und Mäntel gehören an die Kleiderhaken vor den Räumen, nicht an die Stuhllehne. Wertgegenstände solltest du vorher entnehmen.

Folgende Sachverhalte sind im Sekretariat zu melden:

  1. Änderungen der Personalien (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail)
  2. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit:
    Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genommen, so ist ihm mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
  3. Das Fehlen von Lehrkräften, wenn bereits 5 Minuten nach Stundenbeginn vergangen sind.
  4. Beschädigungen oder Defekte am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen
  5. Diebstähle; Größere Geldbeträge oder sonstige Wertgegenstände, z. B. Smartphones, sollten grundsätzlich nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schule kann keine Haftung für gestohlene Gegenstände übernehmen.

Erkrankungen

Erkrankungen sind der Schule unbedingt vor Unterrichtsbeginn online (https://www.schulmanager-online.de) mitzuteilen. Eine Bestätigung über das Fernbleiben vom Unterricht genügt in digitaler Form über das passwortgeschützte Elternportal des Schulmanagers – eine zusätzliche schriftliche Krankmeldung ist nicht mehr erforderlich.
Wichtig: Bei einer telefonischen Mitteilung über das Fernbleiben ist nach § 20 BayScho eine nachträgliche digitale Mitteilung über das passwortgeschützte Elternportal des Schulmanagers zeitnah erforderlich.

Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn
– die Erkrankung mehr als drei Unterrichtstage dauert oder
– die Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises besteht oder
– sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen bzw. Zweifel an der Erkrankung bestehen (BaySchO § 20).

Beurlaubung vom Unterricht / von der Ganztagsbetreuung

  • Beurlaubungen vom Unterricht (auch Wahlunterricht) oder von der Ganztagsbetreuung sind durch die Eltern online über das passwortgeschützte Elternportal des Schulmanagers rechtzeitig bei der Schulleitung zu beantragen und ausreichend zu be-gründen (mind. 2 Werktage vor der gewünschten Beurlaubung bzw. unmittelbar nach Bekanntwerden des Anlasses).
  • Arzttermine sind prinzipiell auf den Nachmittag zu legen. Notwendige Ausnahmen bitte nur nach Absprache mit der Schulleitung.
  • Am Tag der Beurlaubung darf kein angekündigter Leistungsnachweis stattfinden.
  • Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so wendet er sich wegen einer Unterrichtsbefreiung an das Sekretariat / an die Schulleitung. Die Eltern werden evtl. telefonisch verständigt.
  • Für Urlaubsreisen stehen ausschließlich die Ferien zur Verfügung. Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt bzw. zur Verlängerung einer Urlaubsreise sind nicht möglich.

Nachlernen

Um die entstandenen Wissenslücken nach Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht so gut wie möglich zu schließen, lernen die betroffenen Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich in Eigeninitiative und selbstständig den versäumten Unterrichts-stoff nach. Hefteinträge müssen zeitnah nachgeholt werden. Jeder hat für diesen Fall einen Abwesenheitspaten als Ansprechpartner.

Schüler dürfen auf keinen Fall ihre Handys benutzen, da in diesem Fall ein Totalausfall des Netzes droht (Überlastung).

1. Feueralarm

a) Bei Feueralarm gelten die in den Räumen ausgehängten Anweisungen der Raumausweise.

b) Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Schuljahres die Schüler über die entsprechenden Fluchtwege und über das bei Alarm erforderliche Verhalten.

c) Schüler, die sich nicht bei ihrer Klasse im Fachraum befinden, wenden sich an die nächsterreichbare Klasse bzw. Lehrkraft.

2. Bombendrohung/Amok

Die Schüler befolgen strikt die Anweisungen der Lehrkraft oder der Polizei. Je nach Art der Situation kann eine schnelle Flucht oder eine Verbarrikadierung im Klassenzimmer angeordnet werden.

  1. Mobiltelefone, Kopfhörer und andere elektronische Geräte müssen stets komplett ausgeschaltet sein und dürfen nur in der Büchertasche mitgeführt werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.
  2. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und weiteren Drogen sowie von Energy-Drinks sind auf dem gesamten Schulgelände und im näheren Bereich der Schule untersagt.
  3. Kleidung ist ein Ausdruck der eigenen Individualität. Sie unterliegt neben dem persönlichen Geschmack der Veränderung durch die Mode. Dem wollen wir an der Schule Rechnung tragen. Die OvM ist jedoch auch eine Schule, in der Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler mit ihren unterschiedlichen Ansichten sich begegnen. Aus dieser Unterschiedlichkeit ergibt sich die Notwendigkeit des Kompromisses. Grundsätzlich obliegt es den Eltern gemeinsam mit Ihren Kindern eine angemessene Bekleidung für den Besuch der Schule zu finden. Da die Realschule eine berufsvorbereitende Schule ist, möchte sie mit Vorschlägen Eltern und Schülerinnen und Schülern eine Orientierungshilfe geben. Alle rassistischen, sexistischen, radikalen, parteipolitischen, drogenverherrlichende und beleidigende T-Shirt-Aufdrucke lehnt die Schulgemeinschaft an der Schule ab. Im Unterricht tragen die Schülerinnen und Schüler keine Kopf-bedeckung (Ausnahme: religiöse Kopfbedeckung).
  4. Das Friedhofsgelände darf auf dem Schulweg nicht betreten werden.

Diese Broschüre wurde in Absprache zwischen der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und wird von allen genannten Gruppen getragen.

Sie gilt in dieser Fassung ab August 2023.